Anforderungen an eine neue Bundesgesetzgebung:
Die Ausbildung und der Abschluss an der Hochschule für Angewandte Psychologie soll als gleichwertig zu einem Universitätsabschluss im Hauptfach Psychologie anerkannt werden.
Absolventen der HAP sollen unter den gleichen Voraussetzungen wie die Absolventen eines Universitätsstudiums im Hauptfach Psychologie zur selbständigen nichtärztlichen Ausübung des Berufs als Psychologen zugelassen werden.
Den Absolventen der HAP soll gestattet werden, eine Berufsbezeichnung zu führen, die auf diesen Abschluss hinweist.
Den Absolventen der HAP soll die Führung der Berufsbezeichnung «Psychologin / Psychologe» gestattet werden, sofern sie die gleichen übrigen Bedingungen wie die Inhaber eines Universitätsabschlusses im Hauptfach Psychologie erfüllen.
Ferner soll den Absolventen der HAP gestattet werden, in der Berufsbezeichnung auf die Mitgliedschaft bei einem Berufsverband hinzuweisen, der den HAP-Abschluss als Voraussetzung für die Verleihung eines Verbandstitels verlangt. (z.B. dipl Psych. FH/SBAP)
Den Berufsverbänden soll gestattet werden, den Titel «Psychologin / Psychologe (Name des Berufsverbandes)» zu verleihen, sofern der Antragsteller über eine abgeschlossene Ausbildung an der HAP verfügt und die auch von den Inhabern eines Universitätsabschlusses im Hauptfach Psychologie verlangten weiteren Voraussetzungen erfüllt.
Die Absolventen der HAP seien unter den gleichen Voraussetzungen wie die Inhaber eines Universitätsabschlusses im Hauptfach Psychologie zur Weiterbildung in Psychotherapie zuzulassen.
Die Absolventen der HAP seien unter den gleichen Voraussetzungen wie die Inhaber eines Universitätsabschlusses im Hauptfach Psychologie zu allen weiteren Weiterbildungen zuzulassen.
Die HAP ist eine fachliche Hochschulausbildung in Psychologie auf wissenschaftlichen Grundlagen, welche handlungs- und praxisorientiert ist. Als Teil der Spezialausbildung werden Diagnostik und Beratung, Berufs- und Laufbahnberatung sowie Arbeits- und Organisationspsychologie angeboten.
Die HAP vernetzt entsprechend dem Fachhochschulauftrag Forschung mit Ausbildungsinhalten durch praxis- und anwendungsorientierte Evaluationsforschung.
Die Gleichwertigkeiten von fachlichen und universitären Hochschulen ist durch einen bildungspolitischen Grundsatzentscheid gesetzlich verankert. Die HAP ist Teil der Zürcher Fachhochschulen, welche entsprechend diesem Standard sich einer permanenten Qualitätssicherung verpflichtet hat. Im Rahmen eines abschliessenden Anerkennungsverfahrens durch die Eidgenössische Diplomaner-kennungskommission (EDK) sowie des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) wird die HAP zur Zeit evaluiert. Die vierjährige Ausbildung an der HAP führt zu einem gesetzlich geschützen Titel: dipl. Psychologin/Psychologe FH.
Der fachliche Hochschulabschluss in Psychologie ist berufsqualifizierend. Fachliche Hochschulabschlüsse mit Bachelor sind zu unterscheiden von Bachelor universitärer Art, welche nicht berufsqualifizierend sind.
Die Ausbildung an einer fachlichen Hochschule in Psychologie ist gegenüber einer Ausbildung universitärer Art zwar andersartig aber gleichwertig. Die Berufsqualifizierung als praktisch tätiger Psychologe begründet sich in der Ausbildungsdauer, der hohen Marktakzeptanz und -bewährung, sowie der Praxisorientierung und Wissenschaftlichkeit in Lehre und Forschung.
Der Zugang zu Weiterbildungen in Psychologie zum Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen (z.B. Psychotherapie, Neuropsychologie, Kinder- u. Jugend-psychologie etc.) sollte für Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen mit Hauptstudiengang Psychologie äquivalent behandelt werden.
Weiterbildungsinstitute, die zu entsprechend anerkannten psychologischen Zusatzqualifikationen führen, müssen über eine permanente Qualitätssicherung verfügen.
Grundlage für die Weiterbildung in Psychotherapie ist eine Grundausbildung in Psychologie. Dabei sollen Absolventen von psychologischen Ausbildungsgängen der Universitäten oder Fachhochschulen äquivalent behandelt werden.
Positionspapier SBAP der Gruppe Ausbildung
13.2.2002
Dieses Papier nimmt Stellung zu gemeinsamen Papieren der FSP und der Universitäten.
1. In der Einladung des BAG zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen Aus- und Weiterbildung steht:
«Regelung der Grundausbildung in qualifizierten psychologischen Berufen» (universitäre und Fachhochschul-Ausbildung).
Hier kommt klar zum Ausdruck, das die HAP in diesen Kontext gehört.
2. Zum Thema Dauer der Ausbildung im fachlichen Hochschulbereich:
FHSG Art. 2 Stellung
Fachhochschulen sind Ausbildungsstätten der Hochschulstufe, die grundsätzlich auf einer beruflichen Grundausbildung aufbauen.
Noch einmal sei erwähnt, dass je 34 % der HAP-Absolventen eine Mittelschule mit Matur (inkl. Lehrer) und eine 3jährige Berufslehre mit individueller Weiterbildung, 14 % eine höhere Fachschule (HTL, HWV, SOZ, DOZ) und 18 % eine Mittelschule ohne gymn. Matur (DMS, BMS, kant. Handelsschule) mitbringen. Das Durchschnittsalter der HAP-Absolventen liegt bei 36 Jahren.
Es ist sowohl ein bildungspolitischer Unsinn also auch schlicht unrealistisch zu fordern, dass HAP-Absolventen an der Universität durch «Zusatzqualifikationen einen Universitätsabschluss erwerben», um so zum Titelschutz zu kommen. («Der Titelschutz setzt eine universitäre Ausbildung.....»)
Fazit
Es ist offensichtlich unumgänglich, dass die FSP und die Universitätsvertreter umfassend über den politischen Willen des neuen dualen Bildungssystems informiert werden.
3. Zum Thema «berufsqualifizierend»:
FHSG Art. 3 Aufgaben
Die Fachhochschulen bereiten durch praxisorientierte Diplomstudien auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern.
Art 4 Diplomstudien
Die Fachhochschulen vermitteln den Studierenden Allgemeinbildung und grundlegendes Wissen und befähigen sie insbesondere:
in ihrer beruflichen Tätigkeit selbständig oder innerhalb einer Gruppe Methoden zur Problemlösung zu entwickeln und anzuwenden;
die beruflichen Tätigkeiten nach neuesten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Wirtschaft auszuüben;
Führungsaufgaben und soziale Verantwortung wahrzunehmen sowie sich erfolgreich zu verständigen;
Ganzheitlich und fächerübergreifend zu denken und zu handeln;
Verantwortung für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensgrundlagen des Menschen zu übernehmen.
Anlässlich unserer Kampagne «PsychotherapeutInnen SBAP» als LeistungserbringerInnen im KVG im Jahre 2000 haben Herr Prof. Dr.Dr.H.-C. Steinhausen, Dr. Urbaniok unter vielen anderen folgendes attestiert:
«Die AbsolventInnen der HAP erfüllen in unserer Institution die gleichen fachlichen Anforderungen wie die AbsolventInnen des Psychologiestudiums einer Universität.... In unserem Dienst sind seit vielen Jahren die im folg. aufgeführten AbsolventInnen der HAP beschäftigt.....»
Und noch etwas aus der beruflichen Realität:
Im Mitgliederschreiben der FSP vom Dezember 2001 ist zu lesen, dass "zahlreiche gut qualifizierte PsychologInnen aus der ganzen Schweiz sich zurzeit auf Stellensuche" befinden.... und weiter: 6-monatige Einsätze als AssistenzpsychologInnen in öffentlichen Institutionen erhöhen die Chancen auf "70% ...finden darauf eine Anstellung".
Die Marktakzeptanz der HAP-Studierenden ist demgegenüber, wie Ihnen schon die HAP aufgezeigt hat, zwischen 92 und 97%. Die Zufriedenheit der beruflichen Tätigkeit bei den HAP-Absolventen liegt zwischen 92 und 97%.
Fazit
Dass Unterschiede zwischen universitärem und fachlichem Hochschulabschluss bestehen ist von unserer Seite unbestritten. Klar und mit gutem Grund bestritten ist jedoch, dass der fachliche Hochschulabschluss nach FSP und universitären Vertretern minderwertig sein soll.
4. Zum Thema «gleichwertig und andersartig»:
Neuregelung der Zulassung zum Psychotherapeutenberuf im Kanton ZH:
§ 22 steht: Die Bewilligung zur selbständigen nichtärztlichen psychotherapeutischen Berufstätigkeit wird an Gesuchstellende erteilt, die sich ausweisen über: ein abgeschlossenes Psychologiestudium einschliesslich Psychopathologie an einer schweizerischen Hochschule.
Der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz klar die universitäre und die fachliche Ausbildung in Psychologie gleichwertig behandelt, indem er diese als Voraussetzung für die Weiterbildung in Psychotherapie verlangt. Inzwischen hat das schweizerische Bundesgericht dieses Gesetz geschützt.
Die fachliche Hochschulausbildung an der HAP mit der Vertiefungsrichtung Berufs- und Laufbahnberatung führt ebenso zum eidgenössisch anerkannten Diplom des BBT, wie das universitäre Psychologiestudium mit Nachdiplomstudium NABB.
Fazit
Es braucht die HAP und die Universitäten. Jede Art von Disqualifikation und Diskriminierung der Fachhochschule entspricht nicht der beruflichen Realität!
Die HAP wird dieses Jahr die ersten dipl.Psych.FH - ein geschützter Titel - verleihen. In diesem Titel steht das Wort Psychologe.