WBK des NR unterstützt bundesrätliche PsyG-Fassung
Dei WBK des NR unterstützt die bundesrätliche Fassung des PsyG. Mit 19:2 Stimmen hat die WBK des NR Eintreten auf die Vorlage beschlossen. In der Diskussion wurde deutlich, dass ein BSc in Psychologie sehr wohl seinen akademischen Titel verwenden und tragen darf, dass hingegen der Schutz der Berufsbezeichnung PsychologIn auf Masterebene anzusiedeln ist. (Anmerkung: dipl. Psych. FH werden im PsyG analog einem Mastertitel behandelt - diese Formulierung hat also keineswegs nachteile für die altrechtlichen Titel).
Die WBK des NR war zudem der Ansicht, dass es einen Masterdegree in Psychologie braucht, um in eine Psychotherapie-Weiterbildung einsteigen zu können. (Anmerkung: Dipl. Psych. FH sind auch hier im PsyG klar zur Weiterbildung in Psychotherapie berechtigt). Einige offene Punkte werden Anfangs 2011 bereinigt werden. Danach wird das Gschöft mit der Empfehlung der WBK weiter in den Nationalrat gehen.
Nov. 2010
Ständerat stimmt dem PsyG zu!
Der Ständerat hat am 15. Juni 2010 der PsyG-Vorlage einstimmig (30 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung)
zugestimmt! Für den Ständerat ist es unbestritten, dass dieses Gesetz notwendig ist, um den
PatientInnen- und KonsumentInnenschutz bei Inanspruchnahme psychologischer Leistungen zu garantieren.
Die Beratung mit anschliessender Abstimmung fand in Anwesenheit des
Bundesrates Didier Burkhalter statt, der den Ständerat von der Vorlage deutlich überzeugen konnte.
Die Gesetzesvorlage wird nach der Sommerpause, voraussichtlich in der Herbstsession, vom Nationalrat
weiterbehandelt (zuerst in der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur,
daran anschliessend im Nationalrat).
PsyG
Anhörung vor der WBK-S vom 18.2.2010
Der SBAP unterstützt die Gesetzesvorlage ohne Einschränkung.
Anhörung (PDF)
Medienmitteilung (PDF)
Master in Angewandter Psychologie ist Wirklichkeit!
Liste der genehmigten Masterstudiengänge (pdf)
PsyG
Das BAG lädt zum Hearing am 26.02.2009 in Bern.
Stellungnahme SBAP (PDF)
SPV
Chronologie der Ereignisse zum GV Entscheid des SPV:
Der SBAP sendet eine Grussadresse an die GV vom 11.3.08
Mit grosser Besorgnis nimmt der Vorstand die Annahme des Antrages Schulthess zur Kenntnis und schreibt dem Vorstand SPV am 16.4.08 einen Brief. Dieser Brief bleibt unbeantwortet.
Nach dem Rücktritt von Thomas Merki als Präsident des SPV, dem Artikel in der NZZ vom 11.5.08 und dem Aufruf vom 12.05.08 von Raimund Dörr und Thomas Merki schreibt der SBAP am 20.5.08 alle Mitglieder des SPV an und bietet bis Ende 2008 denjenigen SPV PsychotherapeutInnen, die kein Psychologiestudium und nicht den Studiengang in Krems absolviert haben, die Möglichkeit SBAP Mitglied zu werden und ohne weitere Formalitäten und Kosten auch den SBAP Fachtitel in Psychotherapie zu erhalten.
Wir freuen uns, dass einige SPV Mitglieder u.a. der ehemalige Präsident des SPV Raimund Dörr, bereits unser Angebot nutzten und noch weitere 2009 (diejenigen mit Psychologiestudium) es nutzen werden.
Herzlich willkomen!
Grussadresse (März 08, PDF)
Brief an SPV (April 08, PDF)
SPV Aktion Mitglieder (Mai 08, PDF)
Bundesgerichtsentscheid 13.10.2008
Dessen Bedeutung lesen Sie unter Berufspolitik Klinische Psychologie
14.11.2008
Vernehmlassung des Präventionsgesetzes
Stellungnahme des SBAP vom 31.10.08 (PDF)
10.11.2008
Zürcher Verwaltungsgerichtsentscheid 15.11.2007
Urteil mit folgeschweren Konsequenzen für den Berufsstand Psychotherapie.
Es braucht dringend ein PsyG und zwar subito!
Medienmitteilung Psy-Verbände (pdf)
Verwaltungsgerichtsentscheid Krems (pdf)
KLV Aenderung per 01.01.2007
betreffend delegierte Psychotherapie
BAG Krankenpflege Leistungsverordnung
April 07
PsyG
Am 18. April 2007 hat der Bundesrat entschieden,
die Vernehmlassungsergebnisse zu veröffentlichen
die Gesetzgebungsarbeiten durch das Eidg. Departement des Innern
(EDI) weiterführen zu lassen
dass es notwendig ist, die juristischen Fragen bei den
Überschneidungen, unklaren Abgrenzungen und Widersprüchen
zu bestehenden Gesetzen zu lösen, insbesondere hinsichtlich
des Fachhochschulgesetzes, des Binnenmarktgesetzes und
des Universitätsförderungsgesetzes
dass die kozeptionellen Aspekte einer solchen Reglementierung
geklärt werden müssen
dass das EDI beauftragt wird, aufgrund der Klärungen bis Mitte 2009
eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf vorzulegen
Webseite BAG
2007
Sieg vor Zürcher Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat im Fall S. entschieden, dass es die unterschiedliche Honorierung der Team-Supervisionsstunden von dipl. Psychologen mit Uniabschluss gegenüber solchen mit FH-Abschluss gestützt auf die Weisung der Gesundheitsdirektion vom 10.04.2003 als unzulässig erachtet
Kommentar zum Sieg (PDF)
Psychiatrieplanung
Vernehmlassung Psychiatrieplanung (PDF)
30.03.2007
Bundesgesetz und Verfassung
Verfassungsartikel und Bundesgesetz über Forschung am Menschen
SBAP und HAP Zürich nehmen gemeinsam Stellung zu den Vorentwürfen vom 1. Februar 2006
Vernehmlassung SBAP und HAP (PDF)
2006
Entwurf Fachhochschul-Mastervereinbarung
Vernehmlassung SBAP (PDF)
2006
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Im Kanton ZH sind vom Kanton angestellte PsychologInnen mit Abschluss HAP und Uni lohnmässig gleichgestellt. Entscheidend für die Besoldungseinstufung ist die Funktion.
PsyG - Psychologieberufegesetz
Psychologieberufegesetz in Vernehmlassung bis 31.10.05
Das Psychologieberufegesetz stärkt den Berufsstand der PsychologInnen und bringt den KonsumentInnen mehr Sicherheit und Orientierungshilfe.
Die Position des SBAP und der HAP 10.12.2001
PsyGesetz 2002 - SBAP Zusammenfassung zum Vorentwurf 2002 (PDF)
PsyGesetz 2004 - Der SBAP informiert (PDF)
PsyGesetz 2005 - Gesetzestext (PDF)
VernehmlassungsadressatInnen (PDF)
BAG Bericht zum Vorentwurf (PDF)
Stellungnahme des SBAP (PDF)
2005
Dipl.Psych. FH
Für alle Besitzer eines IAP/HAP Diplomes. Der gemeinsame engagierte Einsatz von Bildungsdirektion, HAP und SBAP hat sich gelohnt!
VPB - Streit um einen Telefonbucheintrag
Stellungnahme SBAP (PDF)
2006