SBAP-Mitgliedschaft
SBAP Mitglied können werden:
Studierende eines Hochschulstudiums in Psychologie
Personen, die ein Hochschulstudium in Psychologie abgeschlossen haben
Personen anderer Berufsgattungen, die im Bereich der Angewandten Psychologie tätig sind (Gastmitglied) oder
andere natürliche oder juristische Personen.
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SBAP-Organe
Mitgliederversammlung
Vorstand
Geschäftsstelle
SBAP-Organigramm (PDF)