KLV
Die Delegierte Psychotherapie untersteht den zeitlichen Grenzen und Modalitäten der Kostenvergütung, wie sie in Art 2 und 3 Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt sind.
KLV Krankenpflege-Leistungsverordnung (PDF S.1-3) ab 1.7.2009
Anforderungen
Sowohl der delegierende Arzt als auch der delegiert arbeitende Psychotherapeut müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Anforderungen an den delegierenden Arzt
Anforderungen an delegiert arbeitende PsychotherapeutInnen (PDF)
Anforderungen an Ausbildung stehende PsychologInnen SBAP:
– 150 h Theorie in einer anerkannten PT-Methode
– 100 h Selbsterfahrung, davon mind. 50 h in Einzelsetting
– Die Weiterbildung muss i.R. in 5 Jahren abgeschlossen werden
Wichtige Informationen
Der SBAP empfiehlt den delegiert arbeitenden PsychotherapeutInnen eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Berufshaftpflicht Leistungen (PDF)
Antrag (PDF)
Verrechnung nach TARMED (PDF)
Musterarbeitsvertrag der SGDP (DOC)
Kommentar Mustervertrag (PDF)
Anmeldung im Kt. ZH (PDF)
Adressen Gesundheitsdirektionen der Schweiz (PDF)
Rechtsprechung/RA Kieser (PDF)
Kassenpflichtige Leistungen «übergewichtige Kinder» (PDF)
Stellenmarkt
Die Schweiz. Ärztegesellschaft für Delegierte Psychotherapie SGDP führt auf ihrer Website einen Stellenmarkt. Inseratekosten für 6 Mte. CHF 100.
Inserat mailen an Ch. Bernath
Links
Stellenmarkt SGDP
Ärztegesellschaft des Kt. ZH